Häufig gestellte Fragen – FAQ – Dorfflohmarkt


Welche Aufgaben hat die Vorbereitungsgruppe für den Dorfflohmarkt?

Vier sehen mehr als einer – und daher haben wir die Aufgaben in der Planungs- und Vorbereitungsphase auf mehrere Schultern verteilt, damit auch Dinge mal von verschiedenen Seiten betrachtet werden und auch vielleicht Dinge aus dem letzten Jahr, diesmal anders betrachtet und umgesetzt werden!

Dürfen Personen, die nicht in Hesepe wohnen, einen Stand beim Heseper Dorfflohmarkt aufbauen?

„Jein“ – Die Stände dürfen nur auf Privatgrundstücken aufgebaut werden. Wenn ein „auswärtiger“ Anbieter (Privatperson) so einen Standort aufgrund eigener Kontakte bekommen kann, ist das möglich. Es werden aber durch die Vorbereitungsgruppe keine Standorte auf Grundstücken zugeteilt oder vermittelt.

Können gewerbliche Anbieter von Flohmarktartikeln am Dorfflohmarkt teilnehmen?

Nein das ist ausdrücklich nicht gewünscht!

Dürfen die Verkaufsstände außerhalb von Privatgrundstücken im öffentlichen Bereich aufgestellt werden?

Nein das ist nach Rücksprache mit der Stadt Bramsche ausdrücklich nicht gewünscht. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich an diese Regelung zu halten und trägt für seinen Stand die Verantwortung.

Dürfen mehrere Anbieter, an einer Adresse stehen?

Selbstverständlich gerne. Gut wäre dabei aber, das jeder Anbieter angemeldet ist und Standgeld bezahlt.

Wie können Interessierte am Tag des Dorfflohmarktes die einzelnen Stände im Dorf finden?
  • Nach dem Anmeldeschluss (15.08.25) wird hier auf der Seite ein Plan veröffentlicht, in dem sowohl die Straßen, an denen Anmeldungen vorliegen, als auch die jeweiligen Häuser unter Angabe des Hausnummer in Rot markiert sind.
  • Außerdem erhält jeder Anbieter über die WhatsApp-Gruppe Dorfflohmarkt 2025 rechtzeitig eine Datei zur Verfügung gestellt, mit einem QR-Code. Nach Ausdruck kann jeder Anbieter das Dokument an seinem Stand auslegen. Die Interessenten mit einem Smartphone können dann nach abscannen des QR-Code die zuvor genannten Plan aufrufen und sich daran orientieren.
  • Die Vorbereitungsgruppe empfiehlt, das die Grundstücke mit Verkaufsständen sichtbar, z. B. mit 🎈 Luftballons, gekennzeichnet werden. So sind die Grundstücke schnell auffindbar.
  • Bei Straßen, wo relativ wenig Anbieter im Plan eingezeichnet sind, wird empfohlen, das auch die Straße, bzw. Straßenzufahrt mit 🎈 markiert werden, vielleicht auch in Abständen bis zum Anbieterstand.
Was geschieht mit dem gesamten Standgeld, das die Teilnehmer bezahlt haben?

Das gesamte Geld aus den Einnahmen des Standgeldes wird wie beim ersten Mal im unmittelbaren Anschluss an den Dorfflohmarkt am 31.08.25 gegen 17:30 Uhr an die Leiterin des Kindergarten Hesepe übergeben. Die Übergabe erfolgt an der Feuerwehr Hesepe, Hauptstr. 7

Wieso muss für den Stand auf dem eigenen Grundstück Standgeld gezahlt werden?

Das gesamte Standgeld wird für eine Einrichtung in Hesepe gespendet.

Als Dank für die Spende werden all diese im Plan des Dorfflohmarktes markiert und der Plan wird allen Besuchern zur Orientierung zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, das die Teilnehmer, die nicht auf dem Plan stehen, auch keine Spende abgegeben haben.

Beim 1. Heseper Dorfflohmarkt wurde die Standgeldspende an die Feuerwehr Hesepe übergeben. Das Standgeld aus dem 2. Heseper Dorfflohmarkt geht an den Kindergarten.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, auf Ihrem/auf einem Privatgrundstück in Hesepe einen Stand aufzubauen (weil Sie z. B. im Außenbereich von Hesepe wohnen!), gibt es dann Alternativen?

Für Einwohner von Hesepe gibt es einige wenige Ausweichstellflächen im Bereich der Kirche. Aber auch hier für ist eine Anmeldung auf dem üblichen Weg erforderlich. Geben Sie dabei gerne auch den Grund dafür an, warum Sie keinen private Stellfläche haben.

Was passiert mit den Teilnehmern die bis zum Tag vor dem Dorfflohmarkt kein Standgeld gezahlt haben?

In dem noch zu veröffentlichenden Plan aller Teilnehmer sind nur die Anschriften eingetragen, von den Teilnehmern, die auch Standgeld bezahlt haben.

Was geschieht mit dem eingezahlten Standgeld, wenn man am Dorfflohmarkt tatsächlich nicht teilnimmt – egal ob man persönlich z. B. wegen Krankheit verhindert ist, oder weil man nicht teilnimmt, aufgrund der Wetterlage!

Das eingezahlte Standgelt wir aktuell nicht erstattet. Es wird, wie angekündigt, am Tag des Dorfflohmarktes an die festgelegte Einrichtung (2024 Feuerwehr, 2025 Kindergarten, 202…) übergeben.

Gibt es sonst noch was?

Wenn sich noch weitere Punkte ergeben, werden sie hier veröffentlicht. Also immer mal wieder reinklicken.